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2.4.3.2.   Beschädigungen durch Menschen

Hierzu zählen bewußt in Kauf genommene und unbewußt verursachte, teilweise nicht gänzlich vermeidbare Beschädigungen vornehmlich bei der Bewirtschaftung des Waldes.

2.4.3.2.1.Eingewachsene Fremdkörper

Fremdkörper gelangen auch heute noch dadurch ins Holz, indem z.B. Zäune und Hinweisschilder an lebenden Bäumen befestigt werden und im Laufe der Jahre überwallt werden. Am häufigsten sind unter dieser Rubrik eingewachsene Geschoßteile vorzufinden. Diese Geschoßsplitter haben  gegenüber Nägeln und Schrauben den Nachteil, daß sie wegen der Härte des Stahles nicht nur das Holz schädigen, sondern auch in ganz erheblichem Maße die Bearbeitungswerkzeuge, vornehmlich die Gattersägen, Bandsägen oder bei Furnieren die Messerwerkzeuge. Fremdkörper verursachen im Holz Veränderungen des Faserverlaufes, Verfärbungen und Fäule. Für splitterbefallenes und splitterverdächtiges Holz gibt es in den AVZB besondere Anordnungen.